Aus- und Weiterbildung

Die Lok-Partner Bildungsgesellschaft mbH & Co. KG bietet folgende Ausbildungslehrgänge an:

Triebfahrzeugführerausbildung gem. TfV für die Klasse A und B mit den Unterklassen B1 und B2

Bremsprobeberechtiger

Rangierbegleiter

Wagenprüfer

► Zugführer

LZB / LZB CE

Grundlagen E-Technik

Grundlagen V-Technik

RFU

Schulungsort:
Lok-Partner Bildungsgesellschaft mbH & Co. KG
Hörder Str. 4
58455 Witten
Kontaktformular

Telefon: 02302-589680

Die Termine für die Ausbildung erhalten Sie gern auf Anfrage oder Sie schauen zunächst unter „Aktuelles“.

Mindest-Zugangsvoraussetzung für den jeweiligen Lehrgang ist die uneingeschränkte körperliche Tauglichkeit, welche durch einen Arbeitsmediziner festgestellt wird. Sie besitzen gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Weitere Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Lehrgänge sind möglich.

Triebfahrzeugführerausbildung nach TfV:

Im rahmen unseres Schulungsangebotes bieten wir Ihnen die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer in unseren Räumen in Witten an.
Wir laden Sie herzlichst zu unseren Infoveranstaltungen / Bewerbertagen in unsere Schulungsräume ein. Eine Voranmeldung ist hierfür zwingend erforderlich.
Unter Aktuelles finden Sie dazu unsere angebotenen Termine und weitere Kontaktmöglichkeiten.

Lehrgang zum Bremsprobeberechtigten:

Als Bremsproberechtigter stellen Sie die ordnungsgemäße Funktion der Bremse an Ihrem Zug sicher.
Sie können die unterschiedlichen Bremstypen voneinander unterscheiden und bei technischen Defekten an der Bremsanlage sicher und besonnen handeln.

Nach Abschluss der Ausbildung und mit bestandener Prüfung dürfen Sie als Bremsprobeberechtigter eigenverantwortlich die Bremse am Zug prüfen.

Lehrgang zum Rangierbegleiter:

Der Rangierbegleiter ist das „verlängerte Auge“ des Triebfahrzeugführers. Als Rangierbegleiter müssen Sie Züge oder Zugteile gem. Vorgabe zusammenstellen und die Fahrbereitschaft herstellen.
Vor der Rangierung stellen Sie sicher, dass alle Vorbedingungen für eine Rangierfahrt erfüllt sind.

Nach Abschluss der Ausbildung und mit bestandener Prüfung dürfen Sie Rangiertätigkeiten am Zug gemeinsam mit dem Triebfahrzeugführer durchführen.

Zugangsvoraussetzung ist der abgeschlossene Lehrgang zum Bremsprobeberechtigten oder Sie sind Triebfahrzeugführer in Ausbildung.

Lehrgang zum Wagenprüfer:

Als Wagenprüfer der Stufe 1 und 2 können Sie Mängel an Technik oder der Ladung bei Güterzügen erkennen. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse um Schäden an den Güterwagen oder Unregelmäßigkeiten an Ihrer Ladung im Zugverband festzustellen.

Nach Abschluss der Ausbildung und mit bestandener Prüfung dürfen Sie Wagenprüfungen an Güterzügen eigenverantwortlich durchführen.

Zugangsvoraussetzung ist der vorhandene Triebfahrzeugführerschein oder Sie sind Triebfahrzeugführer in Ausbildung oder haben einen abgeschlossenen Lehrgang zum Rangierbegleiter

Lehrgang zum Zugführer für Personenzüge:

Sie sind verantwortlich für die sichere und pünktliche Durchführung von (Personen-) Zugfahrten. Sie beherrschen die geltenden Richtlinien und Vorschriften und können diese in der Praxis des Alltagsbetriebes anwenden und erkennen Störungen, Unregelmäßigkeiten und Abweichungen vom Regelbetrieb. Des Weiteren gehört das Herstellen der Abfahrbereitschaft eines Zuges zu Ihren Aufgaben (Rangieren, Kuppeln, Bremsproben, Erstellung der notwendigen schriftlichen Unterlagen einer Zugfahrt). Zugangsvoraussetzungen sind Triebfahrzeugführer in Ausbildung oder einen abgeschlossenen Lehrgang zum Rangierbegleiter und Bremsprobeberechtigten

Lehrgang zum Triebfahrzeugführer:

Sie sind verantwortlich für die sichere und pünktliche Durchführung von Zugfahrten im Güter- und/oder Personenverkehr. Sie beherrschen die geltenden Richtlinien und Vorschriften und können diese in der Praxis des Alltagsbetriebes anwenden und erkennen Störungen, Unregelmäßigkeiten und Abweichungen vom Regelbetrieb. Des Weiteren können das Herstellen der Abfahrbereitschaft eines Zuges zu Ihren Aufgaben gehören (Rangieren, Kuppeln, Bremsproben, Erstellung der notwendigen schriftlichen Unterlagen einer Zugfahrt). Sie erledigen eigenverantwortlich den Vorbereitungs- und Abschlussdienst an den Triebfahrzeugen.

Lehrgang zu LZB / LZB CE:

Die LZB (Linienförmige Zugbeinflussung) ist ein verifiziertes Zugsicherungssystem, welches einen fahrenden Zug permanent mit drei streckenseitigen Rechnern überwacht. Die LZB findet im Regelfall bei Zugfahrten mit Geschwindigkeiten von mehr als 160 km/h Anwendung. Aber auch zur Erhöhung der Zugdichte einer Strecke kann die LZB eingesetzt werden. Der Lokführer beachtet im Betrieb nur noch Anzeigen im Führerraum bzw. am Führerpult und nimmt die Überwachungsfunktion während der Zugfahrt wahr.

Nach Abschluss der Ausbildung und mit bestandener Prüfung kennen Sie die Wirkungsweise und Bedienung der LZB. Sie sind im Regel- und Störungsfall absolut handlungssicher und mit dieser Ausbildung zügig unterwegs.

Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang ist der vorhandene Triebfahrzeugführerschein oder Sie sind Triebfahrzeugführer in Ausbildung.

Grundlagen E-Technik:

Voraussetzung zum sicheren Führen von Elektro-Lokomotiven sind umfangreiche Kenntnisse über die Funktion und Wirkungsweise dieser Lokomotiv- bzw. Triebwagenbauart. Mit Abschluss dieses Lehrganges dürfen Sie elektrische Triebfahrzeuge bedienen / fahren.

Grundlagen V-Technik:

Voraussetzung zum sicheren Führen von Diesellokomotiven sind umfangreiche Kenntnisse über die Funktion und Wirkungsweise der mechanischen und hydraulischen Systeme. Dieser Lehrgang ist ermöglicht ihnen das Bedienen von brennkraftbetriebenen Triebfahrzeugen, also Lokomotiven und Triebwagen. Bitte beachten Sie dabei, dass auch bei dieselelektrischen Lokomotiven der Grundlehrgang E absolviert sein muss.

RFU

Wir bieten auch RFU (Regelmäßiger Fortbildungs-Unterricht) gem. aktuellem Regelwerk an. In unseren Schulungsräumen in Witten können Sie RFU´s für bis zu 10 Personen buchen.
Spezifische und speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene RFU führen wir gern nach Absprache mit ihnen durch. An den letzten vier Novembersamstagen bietet Lok-Partner generell einen RFU gem. aktueller Regelwerksänderungen an.